Hinweise zur Rücknahme gem. Altfahrzeugeverordnung (BGBl. II Nr. 407/2002 idgF)
Um Ihnen die Rückgabe Ihres Fahrzeugs so einfach wie möglich zu machen, unterhält Mercedes-Benz ein flächendeckendes Netz von anerkannten Rücknahmestellen. Durch die Rückgabe innerhalb unseres Rücknahmenetzwerks stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug gesetzeskonform entsorgt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie laut Gesetz verpflichtet sind, Ihr Altfahrzeug ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Als Besitzer können Sie Ihr Fahrzeug unter folgenden Bedingungen kostenlos in unserem Rücknahmenetzwerk zurückgeben:
• Es handelt sich um ein Fahrzeug der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen).
• Alle wesentlichen Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe, etc.), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden.
• Es befindet sich kein Abfall im Fahrzeug.
• Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat in einem Land der Europäischen Union zugelassen.
• Die Zulassungsdokumente werden mit übergeben.
Weiter Informationen zur Altfahrzeugrücknahme in Österreich sowie zu den anerkannten Rücknahmestellen für Altautos finden Sie auf der Internetseit des Bundesminiteriums (BMLUK).
Nach Übergabe des Altfahrzeugs und der Zulassungsdokumente an einen unserer Partner erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, der die gesetzeskonforme Entsorgung und ordnungsgemäße Verwertung bestätigt. In der Regel benötigen Sie diesen Nachweis, um Ihr Fahrzeug anschließend bei Ihrer Zulassungsstelle endgültig stillzulegen.