Hinweise zur Rücknahme gem. Altfahrzeugeverordnung (BGBl. II Nr. 407/2002 idgF)

Um Ihnen die Rückgabe Ihres Fahrzeugs so einfach wie möglich zu machen, unterhält Mercedes-Benz ein flächendeckendes Netz von anerkannten Rücknahmestellen. Durch die Rückgabe innerhalb unseres Rücknahmenetzwerks stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug gesetzeskonform entsorgt wird.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie laut Gesetz verpflichtet sind, Ihr Altfahrzeug ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

 

Als Besitzer können Sie Ihr Fahrzeug unter folgenden Bedingungen kostenlos in unserem Rücknahmenetzwerk zurückgeben:

 

• Es handelt sich um ein Fahrzeug der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen).

 

• Alle wesentlichen Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe, etc.), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden.

 

• Es befindet sich kein Abfall im Fahrzeug.

 

• Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat in einem Land der Europäischen Union zugelassen.

 

• Die Zulassungsdokumente werden mit übergeben.

 

Weiter Informationen zur Altfahrzeugrücknahme in Österreich sowie zu den anerkannten Rücknahmestellen für Altautos finden Sie auf der Internetseit des Bundesminiteriums (BMLUK).

 

Nach Übergabe des Altfahrzeugs und der Zulassungsdokumente an einen unserer Partner erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, der die gesetzeskonforme Entsorgung und ordnungsgemäße Verwertung bestätigt. In der Regel benötigen Sie diesen Nachweis, um Ihr Fahrzeug anschließend bei Ihrer Zulassungsstelle endgültig stillzulegen.

Hinweise zur Rücknahme gem. Elektroaltgeräteverordnung (BGBl. II. Nr. 121/2005 idgF)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Altgeräte enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können.

 

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Enthalten die Produkte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie entsorgt werden.

 

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (also Recycling-/ Wertstoffhöfe der Kommunen) der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Weitere Informationen zu Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier.
 

Des Weiteren können Sie auch Elektro- oder Elektronikgeräte unter folgenden Voraussetzungen bei allen autorisierten Mercedes-Benz Partnern unentgeltlich abgeben:
1. Beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes.
2. Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unabhängig vom Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes (max. drei Altgeräte pro Geräteart).

 

Datenschutz

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

 

Informationspflicht

Informationspflichten gemäß § 13 Elektrogeräteverordnung (Informationen für Letztverbraucher) finden Sie hier.

Hinweise zur Rücknahme gem. Batterienverordnung (BGBl. II. Nr. 159/2008 idgF)

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ besagt, dass Batterien und Akkumulatoren (zusammen: Altbatterien) nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden dürfen.

 

Gefährdungspotenzial

Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesen entsorgt werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß § 7 Batterienverordnung (BGBl. II. Nr. 159/2008 idgF) verpflichtet, unsere Kundinnen und Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

 

Pflichten des Herstellers, Vertreibers und Endnutzers

Der Endnutzer von Batterien und Akkumulatoren ist verpflichtet, Altbatterien den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen zuzuführen. Sie können Altbatterien (welche Sie bei uns erworben haben bzw. die ihrer Art nach den aus dem Mercedes-Benz Sortiment stammenden Batterien entsprechen) nach Gebrauch unentgeltlich bei einem autorisierten Mercedes-Benz Partner, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der vorgenannte Grenzwert überschritten wird.

Vermeiden Sie, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Altbatterien. Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl auf wieder aufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer. Vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.

Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.

 

Informationspflicht

Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der Batterie-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Alt-Batterien zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Hier (Altbatterien) finden Sie weitere Informationen dazu.

Recycling und Verwertung

Als Erfinder des Automobils ist Mercedes-Benz sich seiner großen Verantwortung bewusst und erklärt die nachhaltige und umweltgerechte Mobilität zu einem integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die in den Umweltleitlinien der Mercedes-Benz AG formulierte umweltgerechte Produktgestaltung berücksichtigt dabei den vollständigen Produktlebenszyklus, vom Design über die Produktion und Produktnutzung bis hin zur Entsorgung und Wiederverwendung. 

 

Grundlage für eine effiziente Verwertung von Fahrzeugen nach der Nutzungsphase ist deren Recyclingfähigkeit, die wir immer weiter verbessern. Dies ist die Voraussetzung für eine effiziente Wiederverwendung und -verwertung der enthaltenen wertvollen Materialien durch unsere Partner.

 

Sollten Sie sich tatsächlich eines Tages von Ihrem Fahrzeug trennen müssen, so bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug innerhalb unseres Rücknahmenetzwerks zurückzugeben, siehe oben. Mercedes-Benz organisiert eine einfache und kostenlose Rücknahme sowie eine gesetzeskonforme und umweltverträgliche Verwertung Ihres Fahrzeugs.

 

Durch die Rückgabe Ihres Fahrzeugs und die damit verbundene effiziente Wiederverwendung der Materialien leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Schließung des Recyclingkreislaufes und zur Schonung all unserer Ressourcen. Ihr Mercedes-Benz mag seine beste Zeit hinter sich gebracht haben – am Ende ist er deshalb noch lange nicht. Dank modernster Recycling-Technologien ist es möglich, viele Materialien des Fahrzeugs wiederzuverwenden, dabei wertvolle Rohstoffe einzusparen und die Umwelt massiv zu entlasten.