Wie Sie vermutlich aus den Medien erfahren haben, laufen gegen Mercedes-Benz und Daimler Schadensersatzklagen in Sachen Diesel. Darauf spezialisierte Anwaltskanzleien empfehlen Mercedes-Benz Kunden zu klagen und werben insbesondere online dafür. Auch wir haben uns dazu entschieden über diesen Weg mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Unsere Position beim Thema Klagen ist klar: Wir halten die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und setzen uns deswegen dagegen zur Wehr. Dabei haben deutsche Land- und Oberlandesgerichte bisher in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle zu Gunsten des Unternehmens entschieden.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Beschluss vom 19.01.2021 zum ersten Mal zu einem „Thermofenster“ in einem Mercedes-Benz Fahrzeug geäußert. Die Klage hatte in den Vorinstanzen an Land- und Oberlandesgericht keinen Erfolg – die Gerichte haben jeweils Daimler Recht gegeben. Der BGH hat die Vorinstanzen in der Sache bestätigt und klargestellt, dass die verwendete temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung (sog. Thermofenster) als solche nicht sittenwidrig ist. Das bedeutet: Aus dem Vorhandensein eines Thermofensters alleine kann nicht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung hergeleitet werden.
Die Presseinformation des BGH finden Sie hier.
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