Informationen zur Authentifizierung an Mercedes-Benz Ladestationen.

Bei der Ad-hoc-Kartenzahlung werden Visa, Mastercard, Maestro, VPay sowie Girocard akzeptiert.

1. Um den Ladevorgang an einer Mercedes-Benz Ladestation mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte zu starten, wählen Sie auf dem Bildschirm der Ladestation die Option "Kartenzahlung".

2. Folgen Sie den Anweisungen des Zahlungsterminals.

3. Sobald die Zahlung autorisiert ist, können Sie mit den Tasten unterhalb des Bildschirms an der Ladestation den Ladestecker auswählen und in das Fahrzeug stecken.

4. Vergewissern Sie sich, dass der Stecker richtig eingesteckt und verriegelt ist.

5. Auf dem Bildschirm der Ladestation sehen Sie nun den aktiven Ladevorgang. Wenn Sie den Ladevorgang abbrechen möchten, wählen Sie die Funktion "Stopp". Wenn Sie den Bildschirm sperren und dann wieder entsperren möchten, müssen Sie Ihre Karte erneut vorlegen.

6. Sobald der Ladevorgang beendet ist, können Sie das Ladegerät vom Fahrzeug trennen.

7. Sie können die Quittung für Ihre Zahlung einsehen, indem Sie die Funktion "Quittung" auf dem Bildschirm der Ladestation und online auswählen (https://hyc.cash/). Anweisungen zum Anzeigen der Quittung finden Sie auf dem Bildschirm der Ladestation, nachdem der Ladevorgang abgeschlossen ist.

1. Um sich mit Ihrer Ladekarte an einer Mercedes-Benz Ladestation zu authentifizieren, halten Sie die Ladekarte an das Kartenlesegerät unter dem Bildschirm der Ladestation.

2. Ihre Karte wird dann überprüft.

3. Nach erfolgreicher Authentifizierung können Sie mit den Schaltflächen unterhalb des Bildschirms an der Ladestation den Ladestecker auswählen und den Ladestecker in das Fahrzeug stecken.

4. Vergewissern Sie sich, dass der Stecker richtig eingesteckt und verriegelt ist.

5. Auf dem Bildschirm der Ladestation sehen Sie nun den aktiven Ladevorgang. Wenn Sie den Ladevorgang abbrechen möchten, wählen Sie die Funktion "Stopp". Wenn Sie den Bildschirm sperren und dann wieder entsperren möchten, müssen Sie Ihre Karte erneut vorlegen.

6. Nach Beendigung des Ladevorgangs können Sie den Ladestecker von Ihrem Fahrzeug abziehen.

1. Öffnen Sie die App Ihres bevorzugten E-Mobilitätsanbieters (z. B. Mercedes-Benz App) auf Ihrem Smartphone.

2. Sie können entweder mit der Scan-Funktion der App den QR-Code des Bildschirms an der Mercedes-Benz Ladestation scannen oder auf der Karte in der App die Mercedes-Benz Ladestation auswählen, die Ihrem aktuellen Standort entspricht.

3. Wählen Sie dann den Ladepunkt aus, an dem Sie Ihr Fahrzeug laden möchten.

4. Starten Sie den Ladevorgang und folgen Sie den Anweisungen in der App.

5. Verwenden Sie die Tasten unter dem Bildschirm der Ladestation, um den Ladestecker auszuwählen und das Ladegerät an das Fahrzeug anzuschließen.

6. Vergewissern Sie sich, dass der Stecker richtig eingesteckt und verriegelt ist.

7. Auf dem Bildschirm der Ladestation sehen Sie nun den aktiven Ladevorgang. Wenn Sie den Ladevorgang abbrechen möchten, wählen Sie die Funktion "Stopp". Wenn Sie den Bildschirm sperren und dann wieder entsperren möchten, müssen Sie Ihre Karte erneut vorlegen.

8. Nach Beendigung des Ladevorgangs können Sie den Ladestecker von Ihrem Fahrzeug abziehen.

1. Schließen Sie das Ladekabel an Ihr Fahrzeug an.

2. Vergewissern Sie sich, dass der Stecker richtig eingesteckt und verriegelt ist.

3. Der Ladevorgang wird automatisch gestartet.

4. Auf dem Bildschirm der Ladestation können Sie den Ladevorgang verfolgen. Wenn Sie den Ladevorgang abbrechen möchten, wählen Sie die Funktion "Stopp". Mit Plug & Charge bietet Mercedes-Benz einen einfachen, sicheren und reibungslosen Autorisierungsprozess mit hoher Datensicherheit.

Voraussetzungen für die Funktionalität von Plug & Charge:

1. Ein Plug & Charge-fähiges Fahrzeug.

2. Aktivierung von Plug & Charge in der Haupteinheit Ihres Fahrzeugs.

3. Ein Ladetarif, der Plug & Charge mit Ihrem Elektromobilitätsanbieter unterstützt.

Kundenbetreuung.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Probleme beim Ladevorgang haben, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: + 43 72 0204017.

DATENSCHUTZHINWEISE für Ad-hoc Charging, Laden mit Ladekarte/App/Plug and Charge eines eMobility Service-Providers und Videoüberwachung an den Charging Hubs.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns hohe Priorität. In den nachfolgenden Datenschutzhinweisen erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung personenbezogener Daten und wie wir mit diesen Daten umgehen. Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, welche Rechte Ihnen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.

Zudem weisen wir darauf hin, dass einige unserer Charging Hubs mit einem Videoüberwachungssystem ausgestattet sind, das ausschließlich den Bereich der Parkplätze an den Ladesäulen erfasst.

Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?

Diese Datenschutzhinweise gelten für alle Nutzer unserer Ladestation

• die im Rahmen des jeweiligen Ladevorgangs einen direkten Vertrag mit Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH (nachfolgend “MB HPC Europe”, “wir”, oder “unsere”) als Betreiber der Ladestation schließen (sog. Ad hoc Charging/One Time Payment)
• die mit Ladekarte/App/Plug and Charge eines eMobility Service-Providers bei den Ladestationen der MB HPC Europe laden.

Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich?

Verantwortlich für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist:

Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH
Siemensstraße 7
70469 Stuttgart
Deutschland
info-charging@mercedes-benz.com

An wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten wie folgt:

Mercedes-Benz Group AG
Konzernbeauftragter für den Datenschutz
HPC W079
70546 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: data.protection@mercedes-benz.com

Woher kommen meine Daten und welche Daten werden verarbeitet?

Ad hoc Charging, Laden mit Ladekarte/App/Plug and Charge:

Beim Ladevorgang verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben:
Authentifizierungsdaten (pseudonymisierte Kennung), Start und Ende des Ladevorgangs, Standort der Ladestation, abgegebene Energiemenge, Gebühren für den Ladevorgang (inkl. ggf. anfallenden Blockiergebühren nach Abschluss des Ladevorgangs), ggf. Ihre Reservierungsanfrage, Auftrags- oder Vertragsnummer, TerminalD.

Im Rahmen unseres Kundenservices verarbeiten wir ggf. folgende personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben:

Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Kundennummer sowie sonstige Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung (z.B. Anfragen an den Kundenservice und Antworten auf Kundenzufriedenheitsumfragen).

Videoüberwachung:

Wir verarbeiten Bildaufnahmen von Ihnen im Rahmen der Videoüberwachung an den Charging Hubs.

Für welchen Zweck werden meine Daten verwendet und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ad hoc Charging, Laden mit Ladekarte/App/Plug and Charge eines eMobility Service-Providers

Wir verarbeiten Ihre Daten zu Zwecken des Abschlusses, der Erfüllung und der Durchführung des Vertrags (Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), insb. um die Bereitstellung der gewünschten Strommenge sowie die korrekte Abrechnung Ihres Ladevorgangs zu gewährleisten. Die konkreten Zwecke der Datenverarbeitung richten sich nach dem jeweiligen Vertragsinhalt. Die Einzelheiten können Sie Ihren Vertragsunterlagen und den geltenden Geschäftsbedingungen entnehmen.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund unseres berechtigten Interesses oder die eines Dritten, sofern Ihre schutzwürdigen Interessen nicht überwiegen (Artikel 6 Abs.1 lit. f DSGVO).

Hierzu gehören folgende Verarbeitungszwecke:

• Betrugsbekämpfung
• Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
• Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
• Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken des Direktmarketings
• Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs
• Geschäftssteuerung und Risikoermittlung im Konzern der Mercedes-Benz Group AG

Videoüberwachung:

Die Erhebung und Verarbeitung der Videoaufnahmen erfolgt ebenfalls auf Grundlage des berechtigten Interesses (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und zu folgenden Zwecken:

• Beweissicherung zur Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen
• Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insb. Vandalismusprävention
• Kundensicherheit, insb. Schutz vor Übergriffen auf Kunden

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ad hoc Charging, Laden mit Ladekarte/App/Plug and Charge eines eMobility Service-Providers

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange wie wir diese zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten benötigen. Ihre Vertragsdaten löschen wir in der Regel spätestens nach drei Jahren nach Ende der Vertragsbeziehung/Beendigung des Ladevorgangs, wenn keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten vorliegt.

Videoüberwachung:

Die Videoaufnahmen werden nach 72 Stunden gelöscht, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat wie z.B. Sachbeschädigung vor. In diesem Fall können die Aufnahmen für die Dauer der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gespeichert werden.

Werden meine Daten weitergegeben?

Für die Erbringung unserer Dienstleistung setzen wir Auftragsverarbeiter ein.
Ihre Daten werden zwecks Zahlungsabwicklung, IT-Services an Auftragsverarbeiter (z.B. Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister) weitergegeben. Die Weitergabe Ihrer Daten an diese erfolgt unter strikter Einhaltung der Voraussetzungen der DSGVO. Die von uns beauftragten Auftragsverarbeiter, welche die Daten nur für uns und nicht für eigene Zwecke verarbeiten dürfen, sind verpflichtet, die strikten Standards der Mercedes-Benz Group einzuhalten.

Im Rahmen des Ladens mit Ladekarte/App/Plug and Charge eines eMobility Service-Providers werden zusätzlich Daten an Ihren jeweiligen eMobility Service-Provider als eigenständiger datenschutzrechtlicher Verantwortlicher zu den oben genannten Abrechnungszwecken weitergegeben.

Werden meine Daten in ein Drittland übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittländer) findet nicht statt, es sei denn, wir sind hierzu aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen verpflichtet.

Wir sind Teil der international aufgestellten Mercedes-Benz Gruppe. Für den Fall, dass im Rahmen der Videoüberwachung an den Charging Hubs IT-Support erforderlich wird, gewähren wir ausnahmsweise einem Empfänger mit Sitz im Vereinigten Königreich, d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Zugriff auf die Daten. Im Vereinigten Königreich besteht aus Sicht der EU ein den EU-Standards entsprechendes angemessenes Schutzniveau für die Verarbeitung personenbezogener Daten (sog. Angemessenheitsbeschluss):

https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_de

Welche Rechte haben Sie als Betroffener?

Als Betroffener der Datenverarbeitung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Art. 15 DSGVO: Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten.
Art. 16 DSGVO: Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
Art. 17 DSGVO: Recht, Ihre Daten löschen zu lassen, sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt.
Art. 18 DSGVO: Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar noch gespeichert werden, allerdings nur noch unter beschränkten Voraussetzungen (z.B. mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) verarbeitet werden dürfen.
Art. 20 DSGVO: Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, von uns in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten, soweit diese nicht bereits gelöscht wurden.
Art. 21 DSGVO: WIDERSPRUCHSRECHT: Sofern wir Ihre Daten aufgrund berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) oder zur Wahrnehmung einer Öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO) verarbeiten und wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe gegen diese Verarbeitung ergeben, haben Sie gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen diese Verarbeitung.

Ihre Rechte können Sie jederzeit an die folgenden Kontaktdaten richten: Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, Deutschland, info-charging@mercedes-benz.com.

Zur Begründung, Erfüllung oder Durchführung der Geschäftsbeziehung sowie für vorvertragliche Maßnahmen findet grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO statt.

Sie haben das Recht auf Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten oder bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder andere Gesetze verstößt (Art. 77 DSGVO).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ad-hoc-Laden an Ladestationen der Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH (Stand: Feb 2025).

1. Geltungsbereich, Definitionen, Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH ("Anbieter") und dem Kunden ("Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.2 Der Kunde handelt als Verbraucher, wenn der Zweck der bestellten Waren und Dienstleistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Mercedes-Benz Ladestationen ("AGB") und die allgemeinen Bedingungen, unter denen Elektrofahrzeuge an den Ladepunkten der Stationen geladen werden können.

2. Vertragsabschluss

2.1 Um einen Ladevorgang zu starten, wählt der Kunde zur Authentifizierung die Zahlungsart "Kartenzahlung" auf dem Bildschirm der Ladestation aus und folgt dann den Anweisungen des Zahlungsterminals. Nach erfolgreicher Autorisierung kann der Kunde den Ladevorgang über die Taste unterhalb des Bildschirms der Ladestation starten. Mit der Autorisierung des Kunden für einen Ladevorgang kommt ein Vertrag über den Ladevorgang zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.

2.2 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden in einer englischen Übersetzung zur Verfügung. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

3. Ladevorgang; Verfügbarkeit

3.1 Es besteht weder ein Anspruch auf eine bestimmte Ladeleistung in kW noch auf eine vollständige oder anteilige Ladung der Batterie in einer bestimmten Zeitspanne. Die Ladeleistung kann je nach Netzstabilität, Auslastung der Ladestation und anderen technischen Faktoren variieren.

3.2 Der Kunde erkennt die Verfügbarkeit einer Ladestation an dem Lichtbalken am Lichtmast. Blau steht für erfolgreiche Authentifizierung und begonnenen Ladevorgang, grün steht für verfügbar und frei nutzbar, rot steht für offline oder nicht nutzbar, orange steht für reserviert.

3.3 Der Ladevorgang endet mit dem Entriegeln des Ladekabels.

4. Entgelt für den Ladedienst

4.1 Als Gegenleistung für den Ladedienst und die geladene elektrische Leistung zahlt der Kunde einen Geldbetrag. Die Gebühr wird auf der Grundlage des Preises berechnet, der auf dem Bildschirm der Ladestation angezeigt wird, wenn der Ladevorgang eingeleitet wird. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Vertragsabschluss fällig. Der Ladevorgang beginnt erst nach Bestätigung der Zahlungsmethode und Abschluss der jeweiligen Autorisierungsmodalitäten.

4.3 Die Zahlungsarten werden auf dem Kreditkartenterminal angegeben.

4.4 Die Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte kann entweder durch Einstecken der Karte oder durch kontaktlose Zahlung erfolgen. Der Kunde muss den Zahlungsvorgang durch Eingabe der persönlichen PIN und gegebenenfalls durch Ausfüllen zusätzlicher, vom Kreditkartenanbieter geforderter Autorisierungen abschließen.

4.5 Der Kunde kann eine Quittung anfordern, indem er die Funktion "Quittung" auf dem Bildschirm der Ladestation auswählt. Die weiteren Schritte, die für den Erhalt einer Quittung erforderlich sind, werden dann auf dem Bildschirm beschrieben und können mit der Angabe weiterer persönlicher Kontaktdaten wie einer E-Mail-Adresse verbunden sein.

5. Nutzung der Ladepunkte und Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hat die Mercedes-Benz Ladestation ordnungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Er muss für eine ordnungsgemäße Kabelverbindung zwischen seinem Fahrzeug und dem Ladepunkt sorgen. Stellt ein Kunde Schäden oder Fehlermeldungen an einer Ladestation oder am Ladekabel fest, darf dieser Ladepunkt nicht mehr benutzt werden und die Nutzung muss sofort beendet werden. Der Schaden oder Fehler muss über die im Mercedes-Benz Charging Hub angegebene Hotline gemeldet werden.

5.2 Der Kunde darf einen Ladepunkt nur in dem Umfang nutzen, der typischerweise mit dem Laden eines BEV (Battery Electric Vehicle) oder PHEV (Plugin Hybrid Electric Vehicle) nach dem üblichen Verbrauchs- und Nutzungsverhalten eines Verbrauchers verbunden ist.

5.3 Aus Gründen der Netzstabilität und aufgrund des Einsatzes von Lastmanagement zum Zwecke des netzgebundenen Ladens kann es zu einer phasenweisen Drosselung der Ladekapazitäten kommen, wobei die Nennleistung der Ladepunkte vorübergehend unterschritten oder der Ladevorgang ganz unterbrochen werden kann. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Fortsetzung eines unterbrochenen Ladevorgangs zu verlangen.

6. Haftung

6.1 Der Anbieter ist von seiner Leistungspflicht befreit, solange und soweit Ladepunkte nicht zur Verfügung stehen oder die Stromversorgung der Ladepunkte gestört ist. Selbst wenn die Stromversorgung des Ladepunktes wiederhergestellt ist, kann der Anbieter die Wiederaufnahme des Ladevorgangs nicht gewährleisten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Fortsetzung eines unterbrochenen Ladevorgangs zu verlangen.

6.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Andernfalls ist Folgendes zu beachten. Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wie solcher, die der Betreibervertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Die Haftung ist im Falle von Tod oder Körperverletzung unbegrenzt. Die sich aus 6.1 und 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Dienstleistung getroffen haben. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

6.4 Die Einschränkungen gemäß 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.5 Verstößt der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Betreiber berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Ladepunkte zu untersagen.

7. Rechtsnachfolge

Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit mit Zustimmung des Kunden auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn begründete Bedenken gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen. Überträgt der Betreiber Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Konzerngesellschaft, bedarf es abweichend von Satz 1 keiner Zustimmung. Dies gilt auch für wiederholte nachfolgende Rechtsfolgen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Wien, wenn der Kunde ein Unternehmen ist. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beschränkung der Rechtswahl und die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Verbraucherschutzrechts, bleiben unberührt.