Leasing

Finanzierungsprodukte.

Entdecken Sie unsere Finanzierungsprodukte. Entdecken Sie unsere vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten oder erleben Sie maximale Flexibilität mit unseren Mietangeboten. Bei uns finden Sie mit Sicherheit das Angebot, das am besten zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Ratenrechner

Mercedes-Benz Ratenrechner.

Berechnen Sie mit unserem Ratenrechner die voraussichtlichen Monatsraten für Ihren Mercedes-Benz einfach selbst. Modell sowie Ausstattungslinie wählen, Vertragslaufzeit und gewünschte Kilometerleistung festlegen und so das Angebot finden, das am besten zu Ihnen passt.

Vergleich Finanzierungsprodukte

Finanzierung - so personalisierbar wie Ihr Mercedes.

Günstige Leasingraten sorgen für finanzielle Freiheit. Denn Sie kaufen das Fahrzeug nicht, sondern zahlen nur für dessen Nutzung. Am Ende der Laufzeit geben Sie das Fahrzeug zu einem garantieren Restwert zurück.

 

*Neuwagen durch Mercedes-Benz Österreich
Gebrauchtwagen durch den Mercedes-Benz Händler

Sie wollen Ihr Fahrzeug am Ende Ihres Vertrages erwerben und in der Zwischenzeit nur für die Wertminderung des Fahrzeugs bezahlen? Dann empfehlen wir Ihnen unser Restwertleasing. Die Höhe der Raten ist individuell anpassbar und häufig kleiner als in anderen Leasingvarianten.

Das geleaste Fahrzeug wird innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit zur Gänze ausfinanziert und die Leasingraten sind sofort als Betriebsausgaben absetzbar. Der Restwert in Höhe von einer Rate ist zusätzlich zu den vereinbarten Raten fällig.

Sie wollen das Restwertrisiko Ihres Fahrzeuges nicht selbst tragen? – Dann ist das Operating Leasing für Sie als Geschäftskunde eine gute Variante.

 

Das Operating Leasing ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gebrauchsüberlassung gegenüber der Finanzierung in den Vordergrund tritt, bei der der Restwert dem Leasingnehmer nicht bekannt ist. Damit Sie die steuerlichen Vorteile dieser Leasingart optimal nutzen können, besprechen Sie sich dazu mit Ihrem Steuerberater.

 

*Neuwagen durch Mercedes-Benz Österreich
Gebrauchtwagen durch den Mercedes-Benz Händler

Vertragsauslauf

Alles zum Auslauf Ihres Leasingvertrags.

Die Zufriedenheit unserer KundInnen und eine umfassende Information sind für uns von besonderer Bedeutung. Dazu finden Sie in der Broschüre alle Kriterien, nach denen Ihr Fahrzeug zum Ende Ihres Vertrages bewertet wird. Dabei unterscheiden wir generell zwischen akzeptablen, kostenfreien Gebrauchsspuren und kostenpflichtigen Beschädigungen. Bitte beachten Sie, dass diese Broschüre nur erste Hinweise gibt, ausschlaggebend sind die Konditionen Ihres Vertrags.

Drei Personen stehen vor einem Mercedes-Benz Fahrzeug und schüteln sich die Hände.

Akzeptabel:

  • Dellen/Beulen von bis zu 2 cm Durchmesser ohne Lackschaden (Eindringtiefe maximal 1mm)
  • maximal zwei Dellen/Beulen pro Bauteil
  • maximal sechs Dellen/Beulen am gesamten Fahrzeug
  • Unterboden verkratzt/verschürft

Nicht akzeptabel:

  • Dellen/Beulen größer als 2 cm Durchmesser
  • Dellen/Beulen an Karosseriekanten sowie an Sicken bzw. Kanten (unabhängig der Größe)
  • Hagelschäden
  • Schäden (Risse od. Brüche) am Unterboden des Fahrzeugs
  • Nicht reparierte Unfallschäden
  • Nicht professionelle Ausbesserung durch einen Lackstift
  • Dellen beim Einsteig (zB eingeklemmte Gurtschnalle)

Akzeptabel:

  • Steinschläge bis zu 3 mm Durchmesser – maximal 3 Steinschläge auf einer Fläche von 10 cm x 10 cm

Nicht akzeptabel:

  • Steinschläge größer als 3 mm Durchmesser – mehr als 3 Steinschläge auf einer Fläche von 10 cm x 10 cm

Akzeptabel:

  • Schäden ohne Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Schäden, die bei der gesetzlichen Hauptuntersuchung als unproblematisch eingestuft werden
  • leichte Oberflächenkratzer (Mikrokratzer)
  • geringe Glasabplatzungen, die keine Reparatur nach sich ziehen

Nicht akzeptabel:

  • Schäden, die das Erscheinungsbild oder die Verkehrssicherheit beziehungsweise Erteilung der Prüfplakette nach Hauptuntersuchung beeinträchtigen
  • Steinschläge, Risse, Kratzer, die eine Reparatur oder Erneuerung nach sich ziehen
  • hohe Anzahl an Glasabplatzungen und nicht fachgerecht ausgeführte Steinschlagreparaturen
  • Steinschläge > 2mm, die sich im Sichtfeld des Fahrers auf der Windschutzscheibe befinden
  • Schäden an Dichtungen
  • Steinschläge, Risse, Kratzer, Brüche am Gehäuse oder sonstigen Befestigungspunkten
  • Funktionsmängel sowie Funktionsausfall
  • Undichtigkeiten wie beispielsweise Wassereintritt am Scheinwerfer

Akzeptabel:

  • leichte Oberflächenkratzer/Abschürfungen/Abrieb ohne Korrosionsansatz, die mit Maschinenpolitur entfernbar sind
  • Streifen durch Waschanlagenbenutzung
  • leichte Lackabschürfungen/Kratzer, die nicht im direkten Sichtbereich liegen oder an Türkanten oder Türgriff
  • fachgerecht instandgesetzte Vorschäden
  • Für matte Lackierungen gilt folgendes: Leichte Oberflächenkratzer bis zu einer Länge von 8cm auf einer Fläche von kleiner 8 cm² (pro Bauteil)

Nicht akzeptabel:

  • Schäden, die eine Lackierung erforderlich machen: Beispielsweise schlecht reparierte Vorschäden wie Schleifspuren, eingefallener Lack, Verunreinigung/Einschlüsse im Lack, Lacknebel
  • Abschürfungen mit Korrosionsansatz und Korrosion aller Art
  • Lackschäden durch Verätzungen aufgrund von z. B. Vogelkot, Harz, Bienenkot
  • Farbreste oder Farbtonunterschiede infolge von Teillackierungen oder Beklebungen
  • Beseitigung von Aufklebern und Beschriftungsfolien
  • Brüche, Risse, Verformungen, Löcher beziehungsweise Schäden, die eine Instandsetzung oder Lackierung erfordern
  • Für matte Lackierungen gilt folgendes: Oberflächenkratzer länger als 8cm auf einer Fläche von größer 8cm² (pro Bauteil) Kratzer welche die Lackstruktur beschädigen

Akzeptabel:

  • oberflächliche Beschädigungen der Reifenflanken nicht tiefer als 2 mm
  • kleine Profilausbrüche an den Reifen
  • Profiltiefe an keiner Stelle geringer als 3 mm bei Sommerreifen und bei Winter- und Ganzjahresreifen Profiltiefe an keiner Stelle geringer als 5 mm
  • Achsweise übereinstimmender Reifentyp und Reifenfabrikat laut Zulassung und Herstellervorgabe

Nicht akzeptabel:

  • einseitiger/ungleichmäßiger Verschleiß der Reifen
  • Unterschreitung der Profiltiefe von 3 mm bei Sommerreifen bzw. 5 mm bei Winter- und Ganzjahresreifen
  • Schnitte bis auf das Gewebe beziehungsweise Fremdkörper im Reifen und resultierende Undichtigkeiten
  • Falsche Reifengrößen, falsche Tragzahl, falsche Dimension

Akzeptabel:

  • oberflächliche und leichte Kratzer sowie Abschürfungen der Felgen
  • leichte Beschädigungen der Lackoberfläche
  • Leichtmetallschmiederäder (wie z.B. AMG Felgen) dürfen nur lackiert werden (nicht geschliffen)

Nicht akzeptabel:

  • starke Abschürfungen und Beschädigungen der Felgen
  • Verformungen, Absplitterungen und Bruch an den Felgen
  • Fehlteile beispielsweise ein fehlender Radzierdeckel
  • Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
  • Aufbereitungen bei: Rissen, Beschädigungen tiefer als 1mm, verformten Felgen, bereits aufbereiteten Felgen und glanzgedrehten Felgen
  • Keine Reparatur bei AMG Highperformance Felgen

Akzeptabel:

  • leichte Kratzer auf Kunststoffverkleidungen oder polierbare Kratzer auf Holzapplikationen
  • Flecken und Verschmutzungen, die mit normalem Reinigungsaufwand entfernbar sind
  • leichter Abrieb und Abschürfungen mit nutzungsbedingtem Materialabtrag durch Ladegut beispielsweise am
  • Bodenbelag sowie an Teppichen leichte Verformungen ohne Rissbildung oder Materialverlust
  • leichte Oberflächenkratzer am Lenkrad
  • leichte Oberflächenkratzer oder Abschürfungen auf der Instrumententafel
  • Verschleißbedingter Abrieb an Bedienelementen und Displays
  • Farbveränderungen durch wetterbedingte Einflüsse beispielsweise durch Sonne

Nicht akzeptabel:

  • Brüche, Risse, Löcher, Brandlöcher oder tiefe Kratzer auf Kunststoffverkleidungen und Holzapplikationen sowie Carbonapplikationen
  • Flecken, Verschmutzungen oder Schimmelbildung, die nur mit erhöhten Reinigungsaufwand entfernbar sind wie beispielsweise Lacke oder Öle
  • Abrieb und Abschürfungen mit starkem Materialabtrag oder Materialverlust
  • starke Verformungen beziehungsweise Verzug und Knicke mit Strukturveränderungen wie auch Materialverlust
  • hohe Anzahl an kleinen Beschädigungen, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen
  • starker Geruch vom Teppich durch Feuchtigkeit im Innenraum
  • Beklebungen der Innenraumverkleidungen
  • Lenkrad verkratzt/verschürft
  • Große Löcher außerhalb des Sichtbereichs und Löcher im Sichtbereich, die beispielsweise nach dem Ausbau von nachträglich eingebrachten Gegenständen oder Geräten wie Halterungen für Telefone oder Navigationsgeräte entstehen
  • Brüche, Risse, Kratzer und Abschürfungen, welche die Struktur und das Erscheinungsbild beeinträchtigen
  • Funktionsstörungen und fehlende Ausstattung
  • gerissene, gebrochene, zerkratzte und Unkenntlichkeit der Bedienelemente und Displays

Akzeptabel:

  • Verschleißerscheinungen, die der Nutzung (gefahrener Kilometer) entsprechen
  • leichter Öl- und Flüssigkeitsnebel an den Dichtungen der Aggregate
  • keine Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit

Nicht akzeptabel:

  • Öl- und Flüssigkeitslecks im Motorraum und Unterbodenbereich
  • Beschädigungen an Fahrzeugteilen durch Tierbisse, z. B. Dämmmatten und Stirnwandverkleidungen im Motorraum
  • Fehlende oder beschädigte Abdeckungen am Unterboden und im Motorraum
  • anormale Geräusche und Funktionsmängel im Fahrbetrieb
  • Unsachgemäße Reparaturen oder Einbauten
  • Verschleißgrenze der Bremsanlage erreicht
  • fehlende oder nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungen
  • Funktionsstörungen (z.B. leuchtende Motorkontrollleuchte)
  • gerissener oder gebrochener Ladeverschluss/Verriegelung am Fahrzeug, sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt
  • nicht schließender Ladeverschluss - sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt
  • Fehlermeldung im Lademodus der HV-Batterie – sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt

Mit Abschluss dieser Vertragsvariante haben Sie optimale Sicherheit am Vertragsende gewählt. Beim Nutzen- und Operating Leasing steht die Nutzung im Vordergrund. Es besteht kein Restwertrisiko am vereinbarten Vertragsende und es ist vorgesehen, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurückgegeben wird. Ihr Mercedes-Benz Partner steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

Eine Familie mit einem Kind enthüllt ihren neuen Mercedes-Benz

FAQ

FAQ - Leasing.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die meistgestellten Fragen zu unseren Finanzdienstleistungen.

Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit Ihrem Mercedes-Benz Verkaufsberater auf. Dieser koordiniert gemeinsam mit Ihnen die Rückgabe des alten und die Übernahme des neuen Fahrzeuges. 

Bei Leasing-Neuverträgen wird eine Vertragsgebühr sowie die (gesetzliche) Rechtsgeschäftsgebühr verrechnet. Überdies wird für den Zeitraum zwischen Fahrzeuganmeldung und Vertragsbeginn eine Nutzungsgebühr verrechnet (in aliquoter Höhe der vereinbarten monatlichen Rate). 

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Mercedes-Benz Partner. Ihr Verkaufsberater/Ihre Verkaufsberaterin berät Sie sehr gerne zu den möglichen Optionen. Wünschen Sie lediglich eine unverbindliche Saldeninformation, senden Sie uns Ihre Anfrage bitte per Mail an mbfsa-vertragsverwaltung@mercedes-benz.com.

Geben Sie das beschädigte Auto in einer Vertragswerkstatt ab. Senden Sie uns eine ausgefüllte Schadensmeldung an mbfsa-totalschaden@mercedes-benz.com zu. Die Mercedes-Benz Financial Services Austria kümmert sich dann um die gesamte Schadensabwicklung.

Wir informieren Sie bereits ab 6 Monaten vor Vertragsende über die Vorgehensweise. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Mercedes-Benz Partner.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie Ihre Finanzierung beenden können. Nähere Informationen finden Sie unter: ⁣Leasing | Mercedes-Benz​

Sobald die Fahrzeugrechnung bezahlt wurde oder der Leasingvertrag beendet wurde, wird der Typenschein verschickt. Bei Fahrzeugrückgabe wird der Typenschein vor Vertragsbeendigung zur Fahrzeugabmeldung bereits an Ihren Mercedes-Benz Partner geschickt.