
Dank Ablastung sparen!
Der Sprinter in der abgelasteten 4-t-Variante jetzt ohne NoVA erhältlich.1
Sprinter Ablasten und sparen.
So funktioniert's.
Unter "Ablasten" bezeichnet man die Reduktion der höchstzulässgigen Gesamtmasse eines Fahrzeugs gegenüber dem serienmäßigen Zustand. Im Kraftfahrzeuggesetz ist die Reduktion der höchstzulässigen Gesamtmasse eines Fahrzeuges ohne technische Änderungen vorgesehen.
Wird nun bei einer sogenannten "Ablastung" lediglich das höchste zulässige Gesamtgewicht auf 3.500 kg abgesenkt, jedoch die zulässige Gesamtmasse und die Einstufung in Klasse N2 nicht verändert, unterliegen diese Kraftfahrzeuge nicht der Normverbrauchsabgabe.

Vergleich: Sprinter 417 CDI vs. 317 CDI.
Sprinter Kastenwagen 417 CDI standard

Grundpreis |
42.280,00 € |
---|---|
Summe Sonderausstattungen* | 2.099,00 € |
LISTENPREIS NETTO (inkl. Sonderausstattung) | 44.379,00 € |
Nachlass | -4.659,80 € |
NoVA: | keine |
KAUFPREIS NETTO inkl. Nachlässen | 39.719,20 € |
Sprinter Kastenwagen 317 CDI standard

Grundpreis |
40.390,00 € |
---|---|
Summe Sonderausstattungen* | 2.603,00 € |
LISTENPREIS NETTO (inkl. Sonderausstattung) | 42.993,00 € |
Nachlass | -4.514,27 € |
NoVA: berechnet (17 %) | 6.541,39 € |
NoVA-Bonus | -350,00 € |
NoVA-Malus | 1.330,00 € |
KAUFPREIS NETTO inkl. NoVA und Nachlässen | 46.000,13 € |
Sprinter in der abgelasteten 4.1t Variante.
- Ablastung via Einzelgenehmigung auf 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht über die technischen Kfz-Prüfstellen des Amtes der Landesregierung
- Fahrberechtigung mit der Führerscheinklasse B
- Fahrzeugzulassung als N2-Kategorie, damit nicht NoVA-pflichtig
- Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges begrenzt auf 90 km/h
- Kein digitaler Tachograph notwendig (bei Hängerbetrieb evtl. jedoch erforderlich > 3,5 t)
- Pflichtausstattung für N2-Zulassung: Assistenzsysteme wie Rückfahrwarner, Spurhalte-Assistent, Brems-Assistent etc.
- Keine Mautpflicht (Go-Box) da < 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht
- Bis zu EUR 5.000 Ersparnis - siehe Vergleich
Häufige Fragen.
-
Muss ich die „Ablastung“ selber über die Landesregierung durchführen, oder unterstützt mich dabei der Mercedes-Benz Partner?
Die "Ablastung" ist grundsätzlich vom Kunden persönlich durchzuführen. Dein Mercedes-Benz Partner unterstützt dich jedoch gerne bei der Abwicklung.
-
Was ist die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nach "Ablastung"?
Die Höchstgeschwindigkeit wird durch die Ablastung nicht verändert und ist aufgrund der N2 Zulassung weiterhin mit 90km/h begrenzt.
-
Brauche ich eine Vignette oder eine Go-Box für Autobahnfahrten?
Da durch die "Ablastung" das höcht zulässige Gesamtgewicht (hzG) auf 3.5t begrenzt wird, ist eine Go-Box bei Autobahnfahrten nicht erforderlich. Durch das verringerte hzG ist jedoch eine Vignette bzw. Streckenmaut erforderlich.
-
Ist ein C1 Führerschein erforderlich?
Nein, eine C1 Führerscheinklasse ist bei "Ablastung" auf 3.5t hzG nicht erforderlich.
-
Welche Ausstattungen müssen verpflichtend im Fahrzeug vorhanden sein?
Bei N2-Zulassung sind folgende Ausstattungen verpflichtend: Assistenzsysteme wie Rückfahrwarner, Spurhalte-Assistent und Brems-Assistent.
