Zwei Personen sitzen auf einem Sofa und betrachten ein mobiles Gerät.

Leasing.

Entscheiden Sie welches Finanzierungsprodukt am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Leasing

Finanzierungsprodukte.

Entdecken Sie unsere Finanzierungsprodukte. Bei uns finden Sie mit Sicherheit das Angebot, das am besten zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Ratenrechner

Mercedes-Benz Ratenrechner.

Berechnen Sie mit unserem Ratenrechner die voraussichtlichen Monatsraten für Ihren Mercedes-Benz einfach selbst. Modell sowie Ausstattungslinie wählen, Vertragslaufzeit und gewünschte Kilometerleistung festlegen und so das Angebot finden, das am besten zu Ihnen passt.

Vergleich Finanzierungsprodukte

Finanzierung - so personalisierbar wie Ihr Mercedes.

Das geleaste Fahrzeug wird innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit zur Gänze ausfinanziert und die Leasingraten sind sofort als Betriebsausgaben absetzbar. Der Restwert in Höhe von einer Rate ist zusätzlich zu den vereinbarten Raten fällig.

Sie wollen das Restwertrisiko Ihres Fahrzeuges nicht selbst tragen? – Dann ist das Operating Leasing für Sie als Geschäftskunde eine gute Variante.

 

Das Operating Leasing ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gebrauchsüberlassung gegenüber der Finanzierung in den Vordergrund tritt, bei der der Restwert dem Leasingnehmer nicht bekannt ist. Damit Sie die steuerlichen Vorteile dieser Leasingart optimal nutzen können, besprechen Sie sich dazu mit Ihrem Steuerberater.

 

*Neuwagen durch Mercedes-Benz Österreich
Gebrauchtwagen durch den Mercedes-Benz Händler

Die Zufriedenheit unserer KundInnen und eine umfassende Information sind für uns von besonderer Bedeutung. Dazu finden Sie in der Broschüre alle Kriterien, nach denen Ihr Fahrzeug zum Ende Ihres Vertrages bewertet wird. Dabei unterscheiden wir generell zwischen akzeptablen, kostenfreien Gebrauchsspuren und kostenpflichtigen Beschädigungen. Bitte beachten Sie, dass diese Broschüre nur erste Hinweise gibt, ausschlaggebend sind die Konditionen Ihres Vertrags.

Drei Personen stehen vor einem Mercedes-Benz Fahrzeug und schüteln sich die Hände.

Nicht akzeptabel:

  • Dellen/Beulen größer als 2 cm Durchmesser
  • Dellen/Beulen an Karosseriekanten sowie an Sicken bzw. Kanten (unabhängig der Größe)
  • Hagelschäden
  • Schäden (Risse od. Brüche) am Unterboden des Fahrzeugs
  • Nicht reparierte Unfallschäden
  • Nicht professionelle Ausbesserung durch einen Lackstift
  • Dellen beim Einsteig (zB eingeklemmte Gurtschnalle)

Akzeptabel:

  • Steinschläge bis zu 3 mm Durchmesser – maximal 3 Steinschläge auf einer Fläche von 10 cm x 10 cm

Nicht akzeptabel:

  • Steinschläge größer als 3 mm Durchmesser – mehr als 3 Steinschläge auf einer Fläche von 10 cm x 10 cm

Akzeptabel:

  • oberflächliche Beschädigungen der Reifenflanken nicht tiefer als 2 mm
  • kleine Profilausbrüche an den Reifen
  • Profiltiefe an keiner Stelle geringer als 3 mm bei Sommerreifen und bei Winter- und Ganzjahresreifen Profiltiefe an keiner Stelle geringer als 5 mm
  • Achsweise übereinstimmender Reifentyp und Reifenfabrikat laut Zulassung und Herstellervorgabe

Nicht akzeptabel:

  • einseitiger/ungleichmäßiger Verschleiß der Reifen
  • Unterschreitung der Profiltiefe von 3 mm bei Sommerreifen bzw. 5 mm bei Winter- und Ganzjahresreifen
  • Schnitte bis auf das Gewebe beziehungsweise Fremdkörper im Reifen und resultierende Undichtigkeiten
  • Falsche Reifengrößen, falsche Tragzahl, falsche Dimension

Akzeptabel:

  • oberflächliche und leichte Kratzer sowie Abschürfungen der Felgen
  • leichte Beschädigungen der Lackoberfläche
  • Leichtmetallschmiederäder (wie z.B. AMG Felgen) dürfen nur lackiert werden (nicht geschliffen)

Akzeptabel:

  • Verschleißerscheinungen, die der Nutzung (gefahrener Kilometer) entsprechen
  • leichter Öl- und Flüssigkeitsnebel an den Dichtungen der Aggregate
  • keine Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit

Nicht akzeptabel:

  • Öl- und Flüssigkeitslecks im Motorraum und Unterbodenbereich
  • Beschädigungen an Fahrzeugteilen durch Tierbisse, z. B. Dämmmatten und Stirnwandverkleidungen im Motorraum
  • Fehlende oder beschädigte Abdeckungen am Unterboden und im Motorraum
  • anormale Geräusche und Funktionsmängel im Fahrbetrieb
  • Unsachgemäße Reparaturen oder Einbauten
  • Verschleißgrenze der Bremsanlage erreicht
  • fehlende oder nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungen
  • Funktionsstörungen (z.B. leuchtende Motorkontrollleuchte)
  • gerissener oder gebrochener Ladeverschluss/Verriegelung am Fahrzeug, sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt
  • nicht schließender Ladeverschluss - sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt
  • Fehlermeldung im Lademodus der HV-Batterie – sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt

Mercedes-Benz Finance Kundenportal

Immer für Sie da: Ihr Kundenportal für alles rund um Ihren Leasing- oder Kreditvertrag. Praktische Online-Services und einen Überblick über Ihren Vertrag finden Sie hier.
Eine Person in ihrem Zuhause betrachtet ein Mobilgerät.

Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit Ihrem Mercedes-Benz Verkaufsberater auf. Dieser koordiniert gemeinsam mit Ihnen die Rückgabe des alten und die Übernahme des neuen Fahrzeuges. 

Bei Leasing-Neuverträgen wird eine Vertragsgebühr sowie die (gesetzliche) Rechtsgeschäftsgebühr verrechnet. Überdies wird für den Zeitraum zwischen Fahrzeuganmeldung und Vertragsbeginn eine Nutzungsgebühr verrechnet (in aliquoter Höhe der vereinbarten monatlichen Rate). 

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Mercedes-Benz Partner. Ihr Verkaufsberater/Ihre Verkaufsberaterin berät Sie sehr gerne zu den möglichen Optionen. Wünschen Sie lediglich eine unverbindliche Saldeninformation, senden Sie uns Ihre Anfrage bitte per Mail an mbfsa-vertragsverwaltung@mercedes-benz.com.

Wir informieren Sie bereits ab 6 Monaten vor Vertragsende über die Vorgehensweise. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Mercedes-Benz Partner.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie Ihre Finanzierung beenden können. Nähere Informationen finden Sie unter: ⁣Leasing | Mercedes-Benz​

Sobald die Fahrzeugrechnung bezahlt wurde oder der Leasingvertrag beendet wurde, wird der Typenschein verschickt. Bei Fahrzeugrückgabe wird der Typenschein vor Vertragsbeendigung zur Fahrzeugabmeldung bereits an Ihren Mercedes-Benz Partner geschickt.

Die Ratenzahlungen für Ihren Leasingvertrag sind immer am 1. eines jeden Monats fällig. 

Bitte senden Sie uns eine Mail mit dem Grund der Anforderung und der Versandadresse an mbfsa-vertragsverwaltung@mercedes-benz.com. Bitte beachten Sie: Typenscheine können nur an unsere Vertragshändler oder an Zulassungsstellen bzw. Versicherungsmakler/Versicherungsbüros versendet werden.

Ja, Sie können sowohl Neu- als auch Gebrauchtwägen über die Mercedes-Benz Financial Services Austria finanzieren.