Zwei Personen sitzen auf einem Sofa und betrachten ein mobiles Gerät.

Leasing.

Entscheiden Sie welches Finanzierungsprodukt am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Ratenrechner

Mercedes-Benz Ratenrechner.

Berechnen Sie mit unserem Ratenrechner die voraussichtlichen Monatsraten für Ihren Mercedes-Benz einfach selbst. Modell sowie Ausstattungslinie wählen, Vertragslaufzeit und gewünschte Kilometerleistung festlegen und so das Angebot finden, das am besten zu Ihnen passt.

Günstige Leasingraten sorgen für finanzielle Freiheit. Denn Sie kaufen das Fahrzeug nicht, sondern zahlen nur für dessen Nutzung. Am Ende der Laufzeit geben Sie das Fahrzeug zu einem garantieren Restwert zurück.

 

*Neuwagen durch Mercedes-Benz Österreich
Gebrauchtwagen durch den Mercedes-Benz Händler

Sie wollen Ihr Fahrzeug am Ende Ihres Vertrages erwerben und in der Zwischenzeit nur für die Wertminderung des Fahrzeugs bezahlen? Dann empfehlen wir Ihnen unser Restwertleasing. Die Höhe der Raten ist individuell anpassbar und häufig kleiner als in anderen Leasingvarianten.

Vertragsauslauf

Alles zum Auslauf Ihres Leasingvertrags.

Die Zufriedenheit unserer KundInnen und eine umfassende Information sind für uns von besonderer Bedeutung. Dazu finden Sie in der Broschüre alle Kriterien, nach denen Ihr Fahrzeug zum Ende Ihres Vertrages bewertet wird. Dabei unterscheiden wir generell zwischen akzeptablen, kostenfreien Gebrauchsspuren und kostenpflichtigen Beschädigungen. Bitte beachten Sie, dass diese Broschüre nur erste Hinweise gibt, ausschlaggebend sind die Konditionen Ihres Vertrags.

Drei Personen stehen vor einem Mercedes-Benz Fahrzeug und schüteln sich die Hände.

Nicht akzeptabel:

  • Dellen/Beulen größer als 2 cm Durchmesser
  • Dellen/Beulen an Karosseriekanten sowie an Sicken bzw. Kanten (unabhängig der Größe)
  • Hagelschäden
  • Schäden (Risse od. Brüche) am Unterboden des Fahrzeugs
  • Nicht reparierte Unfallschäden
  • Nicht professionelle Ausbesserung durch einen Lackstift
  • Dellen beim Einsteig (zB eingeklemmte Gurtschnalle)

Akzeptabel:

  • Steinschläge bis zu 3 mm Durchmesser – maximal 3 Steinschläge auf einer Fläche von 10 cm x 10 cm

Akzeptabel:

  • Schäden ohne Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Schäden, die bei der gesetzlichen Hauptuntersuchung als unproblematisch eingestuft werden
  • leichte Oberflächenkratzer (Mikrokratzer)
  • geringe Glasabplatzungen, die keine Reparatur nach sich ziehen

Nicht akzeptabel:

  • Schäden, die das Erscheinungsbild oder die Verkehrssicherheit beziehungsweise Erteilung der Prüfplakette nach Hauptuntersuchung beeinträchtigen
  • Steinschläge, Risse, Kratzer, die eine Reparatur oder Erneuerung nach sich ziehen
  • hohe Anzahl an Glasabplatzungen und nicht fachgerecht ausgeführte Steinschlagreparaturen
  • Steinschläge > 2mm, die sich im Sichtfeld des Fahrers auf der Windschutzscheibe befinden
  • Schäden an Dichtungen
  • Steinschläge, Risse, Kratzer, Brüche am Gehäuse oder sonstigen Befestigungspunkten
  • Funktionsmängel sowie Funktionsausfall
  • Undichtigkeiten wie beispielsweise Wassereintritt am Scheinwerfer

Akzeptabel:

  • leichte Oberflächenkratzer/Abschürfungen/Abrieb ohne Korrosionsansatz, die mit Maschinenpolitur entfernbar sind
  • Streifen durch Waschanlagenbenutzung
  • leichte Lackabschürfungen/Kratzer, die nicht im direkten Sichtbereich liegen oder an Türkanten oder Türgriff
  • fachgerecht instandgesetzte Vorschäden
  • Für matte Lackierungen gilt folgendes: Leichte Oberflächenkratzer bis zu einer Länge von 8cm auf einer Fläche von kleiner 8 cm² (pro Bauteil)

Nicht akzeptabel:

  • Schäden, die eine Lackierung erforderlich machen: Beispielsweise schlecht reparierte Vorschäden wie Schleifspuren, eingefallener Lack, Verunreinigung/Einschlüsse im Lack, Lacknebel
  • Abschürfungen mit Korrosionsansatz und Korrosion aller Art
  • Lackschäden durch Verätzungen aufgrund von z. B. Vogelkot, Harz, Bienenkot
  • Farbreste oder Farbtonunterschiede infolge von Teillackierungen oder Beklebungen
  • Beseitigung von Aufklebern und Beschriftungsfolien
  • Brüche, Risse, Verformungen, Löcher beziehungsweise Schäden, die eine Instandsetzung oder Lackierung erfordern
  • Für matte Lackierungen gilt folgendes: Oberflächenkratzer länger als 8cm auf einer Fläche von größer 8cm² (pro Bauteil) Kratzer welche die Lackstruktur beschädigen

Akzeptabel:

  • oberflächliche Beschädigungen der Reifenflanken nicht tiefer als 2 mm
  • kleine Profilausbrüche an den Reifen
  • Profiltiefe an keiner Stelle geringer als 3 mm bei Sommerreifen und bei Winter- und Ganzjahresreifen Profiltiefe an keiner Stelle geringer als 5 mm
  • Achsweise übereinstimmender Reifentyp und Reifenfabrikat laut Zulassung und Herstellervorgabe

Nicht akzeptabel:

  • einseitiger/ungleichmäßiger Verschleiß der Reifen
  • Unterschreitung der Profiltiefe von 3 mm bei Sommerreifen bzw. 5 mm bei Winter- und Ganzjahresreifen
  • Schnitte bis auf das Gewebe beziehungsweise Fremdkörper im Reifen und resultierende Undichtigkeiten
  • Falsche Reifengrößen, falsche Tragzahl, falsche Dimension

Akzeptabel:

  • leichte Kratzer auf Kunststoffverkleidungen oder polierbare Kratzer auf Holzapplikationen
  • Flecken und Verschmutzungen, die mit normalem Reinigungsaufwand entfernbar sind
  • leichter Abrieb und Abschürfungen mit nutzungsbedingtem Materialabtrag durch Ladegut beispielsweise am
  • Bodenbelag sowie an Teppichen leichte Verformungen ohne Rissbildung oder Materialverlust
  • leichte Oberflächenkratzer am Lenkrad
  • leichte Oberflächenkratzer oder Abschürfungen auf der Instrumententafel
  • Verschleißbedingter Abrieb an Bedienelementen und Displays
  • Farbveränderungen durch wetterbedingte Einflüsse beispielsweise durch Sonne

Nicht akzeptabel:

  • Öl- und Flüssigkeitslecks im Motorraum und Unterbodenbereich
  • Beschädigungen an Fahrzeugteilen durch Tierbisse, z. B. Dämmmatten und Stirnwandverkleidungen im Motorraum
  • Fehlende oder beschädigte Abdeckungen am Unterboden und im Motorraum
  • anormale Geräusche und Funktionsmängel im Fahrbetrieb
  • Unsachgemäße Reparaturen oder Einbauten
  • Verschleißgrenze der Bremsanlage erreicht
  • fehlende oder nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungen
  • Funktionsstörungen (z.B. leuchtende Motorkontrollleuchte)
  • gerissener oder gebrochener Ladeverschluss/Verriegelung am Fahrzeug, sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt
  • nicht schließender Ladeverschluss - sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt
  • Fehlermeldung im Lademodus der HV-Batterie – sofern es sich um ein elektrifiziertes Fahrzeug handelt
Mit Abschluss dieser Vertragsvariante haben Sie optimale Sicherheit am Vertragsende gewählt. Beim Nutzen- und Operating Leasing steht die Nutzung im Vordergrund. Es besteht kein Restwertrisiko am vereinbarten Vertragsende und es ist vorgesehen, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurückgegeben wird. Ihr Mercedes-Benz Partner steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Eine Familie mit einem Kind enthüllt ihren neuen Mercedes-Benz

Mercedes-Benz Finance Kundenportal

Immer für Sie da: Ihr Kundenportal für alles rund um Ihren Leasing- oder Kreditvertrag. Praktische Online-Services und einen Überblick über Ihren Vertrag finden Sie hier.
Eine Person in ihrem Zuhause betrachtet ein Mobilgerät.

Wir informieren Sie bereits ab 6 Monaten vor Vertragsende über die Vorgehensweise. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Mercedes-Benz Partner.

Sobald die Fahrzeugrechnung bezahlt wurde oder der Leasingvertrag beendet wurde, wird der Typenschein verschickt. Bei Fahrzeugrückgabe wird der Typenschein vor Vertragsbeendigung zur Fahrzeugabmeldung bereits an Ihren Mercedes-Benz Partner geschickt.

Bitte senden Sie uns eine Mail mit dem Grund der Anforderung und der Versandadresse an mbfsa-vertragsverwaltung@mercedes-benz.com. Bitte beachten Sie: Typenscheine können nur an unsere Vertragshändler oder an Zulassungsstellen bzw. Versicherungsmakler/Versicherungsbüros versendet werden.

Ja, Sie können sowohl Neu- als auch Gebrauchtwägen über die Mercedes-Benz Financial Services Austria finanzieren.

Bei gewerblicher hinzutretender Person: Bitte senden Sie uns immer einen aktuellen Firmenbuchauszug und eine Kopie eines gültigen Ausweises der zeichnungsberechtigten Person Ihres Unternehmens mit.

 

Bei privater hinzutretender Person: Bitte senden Sie uns immer eine ausgefüllte Selbstauskunft und eine Kopie Ihres gültigen Ausweises mit.

 

Folgende Ausweise werden akzeptiert:

Für österreichische StaatsbürgerInnen: Führerschein, Personalausweis, Reisepass

Für EU-BürgerInnen: Personalausweis, Reisepass

Für Nicht-EU-BürgerInnen: Reisepass

Bitte senden Sie uns die Änderungsdokumente per Mail an mbfsa-vertragsverwaltung@mercedes-benz.com.

Bitte senden Sie uns eine Info der zu entlassenen Person per Mail an mbfsa-vertragsverwaltung@mercedes-benz.com. Ihr Antrag auf Haftungsentlassung wird nach Erhalt der Unterlagen in der Bonitätsabteilung überprüft. Nach der Entscheidung werden wir Sie darüber informieren.

Kontakt Kundenservice

Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH

Mercedes-Benz Platz 1

A 5301 Eugendorf

 

FN 173282 b, LG Salzburg

UID: ATU 45157100

 

Bei Fragen zu Ihrem Vertrag kontaktieren Sie unser Kundencenter:

 

Telefon: +43 (0) 800 1886 00

 

e-Mail: mbfsa-vertragsverwaltung@mercedes-benz.com

 

 

Unsere Öffnungszeiten: Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.

Ihr Feedback ist uns wichtig!

 Ob Anregung oder Beschwerde – wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne unter mbfsa-feedback@mercedes-benz.com, und wir kümmern uns um Ihr Anliegen.